720.015
ABZSTGDELIG
CH-GR
Art. 64 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 2. Rückerstattung oder Verrechnung (Art. 72 StG)
Verrechnungssteuer, Anrechnung ausländischer Quellensteuern, Rückerstattung und Verrechnung des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA[[1]](#titletitle_text_fn_189520_2_1_c)
Art. 64 ABzStG · 2. Rückerstattung oder Verrechnung (Art. 72 StG)
1. Die Rückerstattung der anrechenbaren ausländischen Quellensteuern sowie des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA erfolgt nach den Regeln für die Verrechnungssteuer (Art. 72 StG).