Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.015 ABZSTGDELIG CH-GR

Art. 64 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 2. Rückerstattung oder Verrechnung (Art. 72 StG)

Verrechnungssteuer, Anrechnung ausländischer Quellensteuern, Rückerstattung und Verrechnung des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA[[1]](#titletitle_text_fn_189520_2_1_c)
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Art. 64 ABzStG · 2. Rückerstattung oder Verrechnung (Art. 72 StG)

1. Die Rückerstattung der anrechenbaren ausländischen Quellensteuern sowie des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA erfolgt nach den Regeln für die Verrechnungssteuer (Art. 72 StG).

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