720.015
ABZSTGDELIG
CH-GR
Art. 63 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - b) Entscheid
Verrechnungssteuer, Anrechnung ausländischer Quellensteuern, Rückerstattung und Verrechnung des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA[[1]](#titletitle_text_fn_189520_2_1_c)
Art. 63 ABzStG · b) Entscheid
1. Die kantonale Steuerverwaltung prüft die bei ihr eingegangenen Rückerstattungsanträge, untersucht den Sachverhalt, trifft alle zur richtigen Ermittlung des Rückerstattungsanspruchs erforderlichen Massnahmen und fällt einen Entscheid.
2. Die kantonale Steuerverwaltung kann bei der Verrechnungssteuer eine provisorische Rückerstattung vornehmen. Der entsprechende Entscheid ist nicht zu begründen und nicht anfechtbar.