Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.015 ABZSTGDELIG CH-GR

Art. 63 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - b) Entscheid

Verrechnungssteuer, Anrechnung ausländischer Quellensteuern, Rückerstattung und Verrechnung des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA[[1]](#titletitle_text_fn_189520_2_1_c)
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (92 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 63 ABzStG · b) Entscheid

1. Die kantonale Steuerverwaltung prüft die bei ihr eingegangenen Rückerstattungsanträge, untersucht den Sachverhalt, trifft alle zur richtigen Ermittlung des Rückerstattungsanspruchs erforderlichen Massnahmen und fällt einen Entscheid.

2. Die kantonale Steuerverwaltung kann bei der Verrechnungssteuer eine provisorische Rückerstattung vornehmen. Der entsprechende Entscheid ist nicht zu begründen und nicht anfechtbar.

← Art. 62 ABzStG Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 1. Andere steuerbare Werte (Art. 8 Abs. 1 lit. a, lit. abis und lit. f StG[[1]](#articletitle_text_fn_826600_2_1_c)) Art. 64 ABzStG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →