720.015
ABZSTGDELIG
CH-GR
Art. 62 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 1. Rückerstattung a) Antrag
Verrechnungssteuer, Anrechnung ausländischer Quellensteuern, Rückerstattung und Verrechnung des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA[[1]](#titletitle_text_fn_189520_2_1_c)
Art. 62 ABzStG · 1. Rückerstattung a) Antrag
1. Der Rückerstattungsantrag auf dem Wertschriftenverzeichnis beziehungsweise auf dem entsprechenden Formular ist gleichzeitig mit der Steuererklärung einzureichen.