Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.015 ABZSTGDELIG CH-GR

Art. 62 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 1. Rückerstattung a) Antrag

Verrechnungssteuer, Anrechnung ausländischer Quellensteuern, Rückerstattung und Verrechnung des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA[[1]](#titletitle_text_fn_189520_2_1_c)
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Art. 62 ABzStG · 1. Rückerstattung a) Antrag

1. Der Rückerstattungsantrag auf dem Wertschriftenverzeichnis beziehungsweise auf dem entsprechenden Formular ist gleichzeitig mit der Steuererklärung einzureichen.

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