720.015
ABZSTGDELIG
CH-GR
Art. 6 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - b) Berechtigte Personen
Die Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
Art. 6 ABzStG · b) Berechtigte Personen
1. Der Unternutzungsabzug kann nur denjenigen Steuerpflichtigen gewährt werden, die ungewollt über eine zu grosse Liegenschaft verfügen.
2. Wer eine Liegenschaft mit einer Vielzahl von Zimmern erwirbt und diese allein oder mit seinem Partner bewohnt, kann den Unternutzungsabzug nicht beanspruchen.
3. Von einer offensichtlichen Unternutzung kann nicht gesprochen werden, wenn ein alleinstehender Steuerpflichtiger über eine 4-Zimmer-Wohnung und ein alleinstehendes Ehepaar über eine 5-Zimmer-Wohnung verfügt.