Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.015 ABZSTGDELIG CH-GR

Art. 5 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 3. Unternutzungsabzug (Art. 22 Abs. 3 StG) a) Begriff

Die Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
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Art. 5 ABzStG · 3. Unternutzungsabzug (Art. 22 Abs. 3 StG) a) Begriff

1. Der Eigenmietwert für eine offensichtlich untergenutzte Liegenschaft wird anteilig gekürzt.

2. Der Unternutzungsabzug kann nur für die am Wohnsitz dauernd selbst bewohnte Liegenschaft gewährt werden.

3. Eine Liegenschaft wird nur dann offensichtlich untergenutzt, wenn ein oder mehrere Zimmer während des ganzen Jahres weder als Schlaf-, Wohn-, Arbeits-, Bastel- noch als Gästezimmer oder auf andere Weise genutzt werden.

4. Mit dem Unternutzungsabzug wird lediglich einer räumlichen, nicht aber einer zeitlichen Unternutzung Rechnung getragen.

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