720.015
ABZSTGDELIG
CH-GR
Art. 49b Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 3. Vorauszahlung Grundstückgewinnsteuer (Art. 153 Abs. 4 StG)
Verfahrensrecht - Bezug und Sicherung
Art. 49b ABzStG · 3. Vorauszahlung Grundstückgewinnsteuer (Art. 153 Abs. 4 StG)
1. Ein Vorauszahlungszins im Sinne von Artikel 153 Absatz 4 StG und ein allfälliger Überschuss werden der Verkäuferschaft gutgeschrieben beziehungsweise ausbezahlt.
2. Resultiert aus einem Verkauf nicht eine Grundstückgewinnsteuer, sondern eine Einkommenssteuer, wird die Vorauszahlung nicht verzinst.