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720.015 ABZSTGDELIG CH-GR

Art. 49b Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 3. Vorauszahlung Grundstückgewinnsteuer (Art. 153 Abs. 4 StG)

Verfahrensrecht - Bezug und Sicherung
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Art. 49b ABzStG · 3. Vorauszahlung Grundstückgewinnsteuer (Art. 153 Abs. 4 StG)

1. Ein Vorauszahlungszins im Sinne von Artikel 153 Absatz 4 StG und ein allfälliger Überschuss werden der Verkäuferschaft gutgeschrieben beziehungsweise ausbezahlt.

2. Resultiert aus einem Verkauf nicht eine Grundstückgewinnsteuer, sondern eine Einkommenssteuer, wird die Vorauszahlung nicht verzinst.

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