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720.015 ABZSTGDELIG CH-GR

Art. 48b Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 2. Bescheinigungspflicht Dritter (Art. 129 Abs. 3 StG)

Verfahrensrecht - Veranlagungsverfahren
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Art. 48b ABzStG · 2. Bescheinigungspflicht Dritter (Art. 129 Abs. 3 StG)

1. Bei einem unterjährigen Austritt muss der bisherige Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach Artikel 98 Absatz 1 Litera b StG und Artikel 24c Absatz 1 Litera a ABzStG im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf dessen Verlangen eine Bescheinigung mit den relevanten Angaben über die unselbständige Erwerbstätigkeit ausstellen, die für die Umsetzung des jeweiligen internationalen Abkommens im Steuerbereich erforderlich sind. Das Eidgenössische Finanzdepartement regelt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Einzelheiten.

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