720.015
ABZSTGDELIG
CH-GR
Art. 47a Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 3. Stellung der Ehegatten (Art. 123b Abs. 2 StG)
Verfahrensrecht - Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Art. 47a ABzStG · 3. Stellung der Ehegatten (Art. 123b Abs. 2 StG)
1. Die Frist zur Unterzeichnung der Steuererklärung durch den zweiten Ehegatten wird grundsätzlich durch Publikation im Kantonsamtsblatt und lediglich in besonderen Fällen mittels schriftlicher Aufforderung an den betroffenen Ehegatten eingeräumt.