Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.015 ABZSTGDELIG CH-GR

Art. 47a Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 3. Stellung der Ehegatten (Art. 123b Abs. 2 StG)

Verfahrensrecht - Allgemeine Verfahrensgrundsätze
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Art. 47a ABzStG · 3. Stellung der Ehegatten (Art. 123b Abs. 2 StG)

1. Die Frist zur Unterzeichnung der Steuererklärung durch den zweiten Ehegatten wird grundsätzlich durch Publikation im Kantonsamtsblatt und lediglich in besonderen Fällen mittels schriftlicher Aufforderung an den betroffenen Ehegatten eingeräumt.

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