720.015
ABZSTGDELIG
CH-GR
Art. 37 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 8. Bezugsminima
Quellensteuern - Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sowie juristische Personen ohne Sitz oder tatsächliche Verwaltung in der Schweiz
Art. 37 ABzStG · 8. Bezugsminima
1. Der Steuerabzug an der Quelle entfällt, wenn die steuerbaren Einkünfte weniger betragen als
a) * 300 Franken insgesamt bei Künstlern, Sportlern und Referenten;
b) 300 Franken im Kalenderjahr bei Verwaltungsräten;
c) 300 Franken im Kalenderjahr bei Hypothekargläubigern;
d) 1000 Franken im Kalenderjahr bei Empfängern von Vorsorgeleistungen.