Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.015 ABZSTGDELIG CH-GR

Art. 37 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 8. Bezugsminima

Quellensteuern - Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sowie juristische Personen ohne Sitz oder tatsächliche Verwaltung in der Schweiz
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Art. 37 ABzStG · 8. Bezugsminima

1. Der Steuerabzug an der Quelle entfällt, wenn die steuerbaren Einkünfte weniger betragen als

a) * 300 Franken insgesamt bei Künstlern, Sportlern und Referenten;

b) 300 Franken im Kalenderjahr bei Verwaltungsräten;

c) 300 Franken im Kalenderjahr bei Hypothekargläubigern;

d) 1000 Franken im Kalenderjahr bei Empfängern von Vorsorgeleistungen.

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