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720.015 ABZSTGDELIG CH-GR

Art. 34a Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 5. Hypothekargläubiger (Art. 102 StG)

Quellensteuern - Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sowie juristische Personen ohne Sitz oder tatsächliche Verwaltung in der Schweiz
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Art. 34a ABzStG · 5. Hypothekargläubiger (Art. 102 StG)

1. Als steuerbare Einkünfte von im Ausland ansässigen Hypothekargläubigern gelten die Bruttoeinkünfte aus Forderungen nach Artikel 102 StG. Dazu gehören auch Zinsen, die nicht der quellensteuerpflichtigen Person selber, sondern einer Drittperson zufliessen.

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