720.015
ABZSTGDELIG
CH-GR
Art. 32 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 1. Begriff
Quellensteuern - Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sowie juristische Personen ohne Sitz oder tatsächliche Verwaltung in der Schweiz
Art. 32 ABzStG · 1. Begriff
1. Als im Ausland wohnhafte Steuerpflichtige gelten natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz und juristische Personen ohne Sitz oder tatsächliche Verwaltung in der Schweiz.