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720.015 ABZSTGDELIG CH-GR

Art. 3 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 1. Geschäftsvermögen a) Kapitalgewinne (Art. 18 Abs. 2 StG)

Die Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
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Art. 3 ABzStG · 1. Geschäftsvermögen a) Kapitalgewinne (Art. 18 Abs. 2 StG)

1. Fehlen Geschäftsbücher, gelten als Einkommenssteuerwert die Gestehungskosten, vermindert um die in den bisherigen Veranlagungen mutmasslich berücksichtigten Abschreibungen.

2. Wurde der Einkommenssteuerwert früher im Zuge einer Sanierung herabgesetzt, kann er für die Berechnung des Kapitalgewinnes in dem Umfange erhöht werden, als der frühere Sanierungsverlust vom Steuerpflichtigen getragen wurde.

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