Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.015 ABZSTGDELIG CH-GR

Art. 29 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 4. Wechsel von der Quellenbesteuerung zur ordentlichen Besteuerung

Quellensteuern - Natürliche Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (92 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 29 ABzStG · 4. Wechsel von der Quellenbesteuerung zur ordentlichen Besteuerung

1. Eine bisher an der Quelle besteuerte Person wird für die ganze Steuerperiode im ordentlichen Verfahren veranlagt, wenn sie

a) * die Niederlassungsbewilligung erhält;

b) * eine Person mit Schweizer Bürgerrecht oder mit Niederlassungsbewilligung heiratet.

2. Die Quellensteuer ist ab dem Folgemonat nach der Erteilung der Niederlassungsbewilligung oder der Heirat nicht mehr geschuldet. Die an der Quelle abgezogene Steuer wird zinslos angerechnet.

3. ...

← Art. 28b ABzStG Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 1. Andere steuerbare Werte (Art. 8 Abs. 1 lit. a, lit. abis und lit. f StG[[1]](#articletitle_text_fn_826600_2_1_c)) Art. 29a ABzStG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →