720.015
ABZSTGDELIG
CH-GR
Art. 26 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 3. Berechnung der Quellensteuer
Quellensteuern - Allgemeine Bestimmungen
Art. 26 ABzStG · 3. Berechnung der Quellensteuer
1. Für den Steuerabzug massgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Auszahlung, Überweisung, Gutschrift oder Verrechnung der steuerbaren Leistung.
2. ...
3. ...
4. ...
5. ...
6. In Bezug auf die Methoden und das Verfahren zur Berechnung der Quellensteuer ist das von der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitete Kreisschreiben anwendbar.
7. Für die Berechnung der Quellensteuer gilt Artikel 66 Absatz 3 StG sinngemäss.