720.015
ABZSTGDELIG
CH-GR
Art. 23 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 2. Verschiebung des Geschäftsabschlusses
Die Steuern der natürlichen Personen - Zeitliche Bemessung
Art. 23 ABzStG · 2. Verschiebung des Geschäftsabschlusses
1. Der Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses darf nicht aus überwiegend steuerlichen Gründen verschoben werden.