Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.015 ABZSTGDELIG CH-GR

Art. 23 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 2. Verschiebung des Geschäftsabschlusses

Die Steuern der natürlichen Personen - Zeitliche Bemessung
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Art. 23 ABzStG · 2. Verschiebung des Geschäftsabschlusses

1. Der Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses darf nicht aus überwiegend steuerlichen Gründen verschoben werden.

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