Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.015 ABZSTGDELIG CH-GR

Art. 2 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 3. Personengemeinschaften

Die Steuern der natürlichen Personen - Steuerpflicht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (92 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 ABzStG · 3. Personengemeinschaften

1. Personengemeinschaften ohne juristische Persönlichkeit, die nach Artikel 11 Absatz 2 StG als Ganzes besteuert werden, sind am Orte des Sitzes, der tatsächlichen Verwaltung oder des letzten Wohnsitzes des Erblassers steuerpflichtig.

← Art. 1b ABzStG Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 1. Andere steuerbare Werte (Art. 8 Abs. 1 lit. a, lit. abis und lit. f StG[[1]](#articletitle_text_fn_826600_2_1_c)) Art. 2a ABzStG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →