720.015
ABZSTGDELIG
CH-GR
Art. 1b Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 2. Steuerfaktoren des Kindes (Art. 10 Abs. 6 StG)
Die Steuern der natürlichen Personen - Steuerpflicht
Art. 1b ABzStG · 2. Steuerfaktoren des Kindes (Art. 10 Abs. 6 StG)
1. Bei getrennt besteuerten Pflichtigen mit gemeinsamer elterlicher Sorge werden die Steuerfaktoren des Kindes im Sinne von Artikel 10 Absatz 5 StG dem Elternteil zugerechnet, welchem die Entlastung gemäss Artikel 39 Absatz 3 StG gewährt wird.