Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.015 ABZSTGDELIG CH-GR

Art. 19 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 15. Verheiratetentarif

Die Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
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Art. 19 ABzStG · 15. Verheiratetentarif

1. Lebt das Kind abwechslungsweise im Haushalt der Mutter beziehungsweise des Vaters und kann kein Elternteil Kinderalimente in Abzug bringen, wird die Entlastung im Sinne von Artikel 39 Absatz 3 StG in der Regel dem Elternteil mit dem höheren Reineinkommen gewährt.

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