Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.015 ABZSTGDELIG CH-GR

Art. 18 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 14. Kinderabzug: Konkubinat (Art. 38 Abs. 1 lit. d StG)

Die Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
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Art. 18 ABzStG · 14. Kinderabzug: Konkubinat (Art. 38 Abs. 1 lit. d StG)

1. In Konkubinatsverhältnissen mit gemeinsamen Kindern wird vermutet, dass der Konkubinatspartner mit dem höheren Reineinkommen den Unterhalt der Kinder zur Hauptsache bestreitet.

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