720.015
ABZSTGDELIG
CH-GR
Art. 17 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - b) Unternutzung
Die Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
Art. 17 ABzStG · b) Unternutzung
1. Bei Unternutzung ist die Unterhaltspauschale von dem um den Unternutzungsabzug gekürzten Eigenmietwert zu berechnen.