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720.015 ABZSTGDELIG CH-GR

Art. 16 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 13. Liegenschaftenunterhalt (Art. 35 Abs. 2 StG) a) Pauschalabzug

Die Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
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Art. 16 ABzStG · 13. Liegenschaftenunterhalt (Art. 35 Abs. 2 StG) a) Pauschalabzug

1. Für den Abzug von Verwaltungs- und Unterhaltskosten von überbauten Privatliegenschaften beträgt der Pauschalabzug

a) 10 Prozent des Bruttomietertrages beziehungsweise Eigenmietwertes, wenn das Gebäude bis 10 Jahre alt ist oder

b) 20 Prozent des Bruttomietertrages beziehungsweise Eigenmietwertes für ältere Gebäude.

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