720.015
ABZSTGDELIG
CH-GR
Art. 16 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 13. Liegenschaftenunterhalt (Art. 35 Abs. 2 StG) a) Pauschalabzug
Die Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
Art. 16 ABzStG · 13. Liegenschaftenunterhalt (Art. 35 Abs. 2 StG) a) Pauschalabzug
1. Für den Abzug von Verwaltungs- und Unterhaltskosten von überbauten Privatliegenschaften beträgt der Pauschalabzug
a) 10 Prozent des Bruttomietertrages beziehungsweise Eigenmietwertes, wenn das Gebäude bis 10 Jahre alt ist oder
b) 20 Prozent des Bruttomietertrages beziehungsweise Eigenmietwertes für ältere Gebäude.