720.000
CH-GR
Art. 80 Steuergesetz für den Kanton Graubünden - 4. Zinsen auf verdecktem Eigenkapital
Gewinn- und Kapitalsteuer - Gewinnsteuer
Art. 80 Steuergesetz für den Kanton Graubünden · 4. Zinsen auf verdecktem Eigenkapital
1. Zum steuerbaren Gewinn der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gehören auch die Schuldzinsen jenes Teils des Fremdkapitals, der zum Eigenkapital zu rechnen ist.