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Art. 80 Steuergesetz für den Kanton Graubünden - 4. Zinsen auf verdecktem Eigenkapital

Gewinn- und Kapitalsteuer - Gewinnsteuer
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Art. 80 Steuergesetz für den Kanton Graubünden · 4. Zinsen auf verdecktem Eigenkapital

1. Zum steuerbaren Gewinn der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gehören auch die Schuldzinsen jenes Teils des Fremdkapitals, der zum Eigenkapital zu rechnen ist.

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