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Art. 32 Steuergesetz für den Kanton Graubünden - 2. Bei selbständiger Erwerbstätigkeit a) Im Allgemeinen

Die Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
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Art. 32 Steuergesetz für den Kanton Graubünden · 2. Bei selbständiger Erwerbstätigkeit a) Im Allgemeinen

1. Selbständig Erwerbende können die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abziehen, insbesondere

a) die ausgewiesenen Abschreibungen für Wertverminderungen des Geschäftsvermögens;

b) die Rückstellungen für betragsmässig noch unbestimmte Verpflichtungen oder andere unmittelbar drohende Verlustrisiken, die im Geschäftsjahr bestehen;

c) * die Rücklagen für künftige Forschungs- und Entwicklungskosten im Rahmen der regierungsrätlichen Ausführungsbestimmungen;

d) * die eingetretenen und verbuchten Verluste auf Geschäftsvermögen;

e) * die im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geleisteten periodischen und einmaligen Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen zugunsten des eigenen Personals, sofern jede zweckwidrige Verwendung ausgeschlossen ist;

f) * die Zinsen auf Geschäftsschulden sowie Zinsen, die auf Beteiligungen nach Artikel 18 Absatz 2 entfallen;

g) * die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich Umschulungskosten, des eigenen Personals;

h) * die gewinnabschöpfenden Sanktionen, soweit sie keinen Strafzweck haben.

2. Nicht abziehbar sind insbesondere

a) * Zahlungen von Bestechungsgeldern im Sinne des schweizerischen Strafrechts;

b) * Aufwendungen zur Ermöglichung von Straftaten oder als Gegenleistung für die Begehung von Straftaten;

c) * Bussen und Geldstrafen;

d) * finanzielle Verwaltungssanktionen, soweit sie einen Strafzweck haben.

3. Sind Sanktionen nach Absatz 2 Litera c und Litera d von einer ausländischen Straf- oder Verwaltungsbehörde verhängt worden, so sind sie abziehbar, wenn

a) die Sanktion gegen den schweizerischen Ordre public verstösst; oder

b) die steuerpflichtige Person glaubhaft darlegt, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um sich rechtskonform zu verhalten.

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