720.000
CH-GR
Art. 1a Steuergesetz für den Kanton Graubünden - II. Gleichstellung der Geschlechter
Einleitung
Art. 1a Steuergesetz für den Kanton Graubünden · II. Gleichstellung der Geschlechter
1. Personen-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in diesem Gesetz und den dazugehörigen Ausführungserlassen beziehen sich auf beide Geschlechter, soweit sich aus dem Sinn der Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.