720.000
CH-GR
Art. 18c Steuergesetz für den Kanton Graubünden - d) Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten
Die Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
Art. 18c Steuergesetz für den Kanton Graubünden · d) Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten
1. Für das Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten bei selbständiger Erwerbstätigkeit sind die Artikel 79a und 79b sinngemäss anwendbar.