Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.000 CH-GR

Art. 180 Steuergesetz für den Kanton Graubünden - 8. Behörden

Strafbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (260 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 180 Steuergesetz für den Kanton Graubünden · 8. Behörden

1. Die kantonale Steuerverwaltung beurteilt Übertretungen wegen Verletzung von Verfahrenspflichten sowie wegen versuchter und vollendeter Steuerhinterziehung.

2. ...

← Art. 179 Steuergesetz für den Kanton Graubünden I. Gegenstand des Gesetzes Art. 181 Steuergesetz für den Kanton Graubünden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →