720.000
CH-GR
Art. 180 Steuergesetz für den Kanton Graubünden - 8. Behörden
Strafbestimmungen
Art. 180 Steuergesetz für den Kanton Graubünden · 8. Behörden
1. Die kantonale Steuerverwaltung beurteilt Übertretungen wegen Verletzung von Verfahrenspflichten sowie wegen versuchter und vollendeter Steuerhinterziehung.
2. ...