720.000
CH-GR
Art. 17d Steuergesetz für den Kanton Graubünden - e) Anteilsmässige Besteuerung
Die Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
Art. 17d Steuergesetz für den Kanton Graubünden · e) Anteilsmässige Besteuerung
1. Hatte der Steuerpflichtige nicht während der gesamten Zeitspanne zwischen Erwerb und Entstehen des Ausübungsrechts der gesperrten Mitarbeiteroptionen (Art. 17b Abs. 3) steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, so werden die geldwerten Vorteile daraus anteilsmässig im Verhältnis zwischen der gesamten zu der in der Schweiz verbrachten Zeitspanne besteuert.