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Art. 17d Steuergesetz für den Kanton Graubünden - e) Anteilsmässige Besteuerung

Die Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
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Art. 17d Steuergesetz für den Kanton Graubünden · e) Anteilsmässige Besteuerung

1. Hatte der Steuerpflichtige nicht während der gesamten Zeitspanne zwischen Erwerb und Entstehen des Ausübungsrechts der gesperrten Mitarbeiteroptionen (Art. 17b Abs. 3) steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, so werden die geldwerten Vorteile daraus anteilsmässig im Verhältnis zwischen der gesamten zu der in der Schweiz verbrachten Zeitspanne besteuert.

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