720.000
CH-GR
Art. 17c Steuergesetz für den Kanton Graubünden - d) Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen
Die Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
Art. 17c Steuergesetz für den Kanton Graubünden · d) Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen
1. Geldwerte Vorteile aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen (Art. 17a Abs. 2) sind im Zeitpunkt ihres Zuflusses steuerbar.