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Art. 17c Steuergesetz für den Kanton Graubünden - d) Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen

Die Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
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Art. 17c Steuergesetz für den Kanton Graubünden · d) Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen

1. Geldwerte Vorteile aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen (Art. 17a Abs. 2) sind im Zeitpunkt ihres Zuflusses steuerbar.

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