720.000
CH-GR
Art. 175 Steuergesetz für den Kanton Graubünden - b) Versuch
Strafbestimmungen
Art. 175 Steuergesetz für den Kanton Graubünden · b) Versuch
1. Wer eine Steuerhinterziehung versucht, wird mit Busse bestraft.
2. Diese beträgt zwei Drittel der Busse, die bei vorsätzlicher Begehung einer vollendeten Steuerhinterziehung ausgefällt worden wäre.