Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.000 CH-GR

Art. 14 Steuergesetz für den Kanton Graubünden - 5. Besteuerung nach dem Aufwand a) Voraussetzungen

Die Steuern der natürlichen Personen - Steuerpflicht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (260 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 14 Steuergesetz für den Kanton Graubünden · 5. Besteuerung nach dem Aufwand a) Voraussetzungen

1. Natürliche Personen haben das Recht, anstelle der Einkommens- und Vermögenssteuer eine Steuer nach dem Aufwand zu entrichten, wenn sie

a) * nicht das Schweizer Bürgerrecht haben;

b) * erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Unterbrechung unbeschränkt steuerpflichtig (Art. 6) sind; und

c) * in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben.

2. Beide gemeinsam besteuerten Ehegatten müssen die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen.

← Art. 13 Steuergesetz für den Kanton Graubünden I. Gegenstand des Gesetzes Art. 15 Steuergesetz für den Kanton Graubünden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →