720.000
CH-GR
Art. 109 Steuergesetz für den Kanton Graubünden - IV. Steuerbemessung 1. Berechnungsgrundlage
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Art. 109 Steuergesetz für den Kanton Graubünden · IV. Steuerbemessung 1. Berechnungsgrundlage
1. Die Steuer wird auf Basis des Werts des übergehenden Reinvermögens zum Zeitpunkt des Vermögensübergangs berechnet.
2. ...