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Art. 109 Steuergesetz für den Kanton Graubünden - IV. Steuerbemessung 1. Berechnungsgrundlage

Erbschafts- und Schenkungssteuer
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Art. 109 Steuergesetz für den Kanton Graubünden · IV. Steuerbemessung 1. Berechnungsgrundlage

1. Die Steuer wird auf Basis des Werts des übergehenden Reinvermögens zum Zeitpunkt des Vermögensübergangs berechnet.

2. ...

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