Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.000 CH-GR

Art. 107 Steuergesetz für den Kanton Graubünden - II. Steuerpflicht 1. Im Allgemeinen

Erbschafts- und Schenkungssteuer
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (260 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 107 Steuergesetz für den Kanton Graubünden · II. Steuerpflicht 1. Im Allgemeinen

1. Die Steuerpflicht besteht, wenn

a) * der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Kanton hatte;

b) * der Schenker im Zeitpunkt der Zuwendung seinen Wohnsitz im Kanton hat;

c) * im Kanton gelegene Grundstücke oder Rechte an solchen Grundstücken übergehen.

d) * ...

e) * ...

f) * ...

2. Im internationalen Verhältnis besteht die Steuerpflicht ausserdem, wenn im Kanton steuerbares bewegliches Vermögen übergeht.

3. ...

4. ...

← Art. 106a Steuergesetz für den Kanton Graubünden I. Gegenstand des Gesetzes Art. 107a Steuergesetz für den Kanton Graubünden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →