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Art. 6 Reglement für die Ausrichtung von Beiträgen aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie (Landeslotterie-Reglement, LLR) - Auflagen, Bedingungen, Befristungen

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 6 Landeslotterie-Reglement, LLR · Auflagen, Bedingungen, Befristungen

1. Beiträge können an Bedingungen geknüpft und von der Einhaltung von Auflagen und Fristen abhängig gemacht werden.

2. Beim Fehlen einer ausdrücklichen Befristung gilt eine Zusicherung längstens für drei Jahre.

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