710.600
LLRRLNRFL
CH-GR
Art. 6 Reglement für die Ausrichtung von Beiträgen aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie (Landeslotterie-Reglement, LLR) - Auflagen, Bedingungen, Befristungen
Allgemeine Bestimmungen
Art. 6 Landeslotterie-Reglement, LLR · Auflagen, Bedingungen, Befristungen
1. Beiträge können an Bedingungen geknüpft und von der Einhaltung von Auflagen und Fristen abhängig gemacht werden.
2. Beim Fehlen einer ausdrücklichen Befristung gilt eine Zusicherung längstens für drei Jahre.