710.600
LLRRLNRFL
CH-GR
Art. 5 Reglement für die Ausrichtung von Beiträgen aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie (Landeslotterie-Reglement, LLR) - Einmalige Beiträge
Allgemeine Bestimmungen
Art. 5 Landeslotterie-Reglement, LLR · Einmalige Beiträge
1. Die Ausrichtung jährlich wiederkehrender Beiträge ist ausgeschlossen.
2. Projekte, welche sich über mehrere Jahre erstrecken, gelten als einmalig, wenn sie eine einheitliche Thematik und eine klare Befristung beinhalten. Der Gesamtbeitrag wird im Voraus festgelegt.