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Art. 5 Reglement für die Ausrichtung von Beiträgen aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie (Landeslotterie-Reglement, LLR) - Einmalige Beiträge

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 Landeslotterie-Reglement, LLR · Einmalige Beiträge

1. Die Ausrichtung jährlich wiederkehrender Beiträge ist ausgeschlossen.

2. Projekte, welche sich über mehrere Jahre erstrecken, gelten als einmalig, wenn sie eine einheitliche Thematik und eine klare Befristung beinhalten. Der Gesamtbeitrag wird im Voraus festgelegt.

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