710.600
LLRRLNRFL
CH-GR
Art. 2 Reglement für die Ausrichtung von Beiträgen aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie (Landeslotterie-Reglement, LLR) - Mittelverwendung
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Landeslotterie-Reglement, LLR · Mittelverwendung
1. Mittel aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie dürfen ausschliesslich für gemeinnützige und wohltätige Zwecke verwendet werden.
2. Der Einsatz von Mitteln zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen ist ausgeschlossen.
3. ...