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Art. 2 Reglement für die Ausrichtung von Beiträgen aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie (Landeslotterie-Reglement, LLR) - Mittelverwendung

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Landeslotterie-Reglement, LLR · Mittelverwendung

1. Mittel aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie dürfen ausschliesslich für gemeinnützige und wohltätige Zwecke verwendet werden.

2. Der Einsatz von Mitteln zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen ist ausgeschlossen.

3. ...

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