710.600
LLRRLNRFL
CH-GR
Art. 14 Reglement für die Ausrichtung von Beiträgen aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie (Landeslotterie-Reglement, LLR) - Auszahlung des Beitrages
Verfahren
Art. 14 Landeslotterie-Reglement, LLR · Auszahlung des Beitrages
1. Der Beitrag wird in der Regel nach der Ausführung des Vorhabens aufgrund einer Schlussabrechnung überwiesen.
2. Sofern die Umstände es rechtfertigen, können auf Anfrage bis zwei Drittel des Beitrages als Vorschuss ausbezahlt werden.