710.600
LLRRLNRFL
CH-GR
Art. 12 Reglement für die Ausrichtung von Beiträgen aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie (Landeslotterie-Reglement, LLR) - Entscheid 1. Kulturelles und wissenschaftliches Schaffen
Verfahren
Art. 12 Landeslotterie-Reglement, LLR · Entscheid 1. Kulturelles und wissenschaftliches Schaffen
1. Beiträge an das kulturelle und wissenschaftliche Schaffen bis 100 000 Franken gewährt das Departement.
2. Die Gewährung darüber hinausgehender Beiträge fällt in die Zuständigkeit der Regierung.