Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
710.600 LLRRLNRFL CH-GR

Art. 12 Reglement für die Ausrichtung von Beiträgen aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie (Landeslotterie-Reglement, LLR) - Entscheid 1. Kulturelles und wissenschaftliches Schaffen

Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 12 Landeslotterie-Reglement, LLR · Entscheid 1. Kulturelles und wissenschaftliches Schaffen

1. Beiträge an das kulturelle und wissenschaftliche Schaffen bis 100 000 Franken gewährt das Departement.

2. Die Gewährung darüber hinausgehender Beiträge fällt in die Zuständigkeit der Regierung.

← Art. 11 Landeslotterie-Reglement, LLR Reglement für die Ausrichtung von Beiträgen aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie (Landeslotterie-Reglement, LLR) - Mittel Art. 13 Landeslotterie-Reglement, LLR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →