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Art. 9a Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden - Rekrutierungs- und Auswahlverfahren

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Art. 9a Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden · Rekrutierungs- und Auswahlverfahren

1. Das Fachdepartement legt die Anforderungen an Ernennungen und Vorschläge zur Wahl von Kantonsvertretungen in einem Leitfaden fest.

2. Es führt ein offenes und transparentes Auswahlverfahren durch. Insbesondere

a) schreibt es Vakanzen unter Angabe der wichtigsten Anforderungen öffentlich aus;

b) zieht es bei bedeutenden Vakanzen eine Fachperson zu Beratungszwecken bei;

c) gewährleistet es die Bekanntmachung von Ernennungen und aufgrund von Vorschlägen erfolgten Wahlen.

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