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Art. 9 Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden - Kriterien für die Auswahl

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Art. 9 Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden · Kriterien für die Auswahl

1. Grundlage für die Auswahl sind die von der Regierung beschlossenen Anforderungsprofile

a) das individuelle Anforderungsprofil, das allgemein gültige und branchenspezifische Anforderungen enthält;

b) das Anforderungsprofil für das strategische Führungsorgan als Ganzes.

2. Das individuelle Anforderungsprofil definiert Wählbarkeitserfordernisse, die Voraussetzung für die Wahl und die Amtsausübung sind.

3. Interessenkollisionen sind möglichst zu vermeiden. Die Kantonsvertretungen haben allfällige Interessens- und Rollenkonflikte der Regierung offenzulegen.

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