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Art. 7 Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden - Überprüfung

Steuerung der Beteiligungen
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Art. 7 Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden · Überprüfung

1. Die Regierung überprüft alle vier Jahre im Rahmen der Aufgabenüberprüfung Notwendigkeit und Zweckmässigkeit ihrer Beteiligungen, die Eigentümerziele und nimmt nach Bedarf eine Risikobeurteilung vor.

2. Die Ergebnisse der Überprüfung werden dem Grossen Rat zur Kenntnis gebracht.

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