710.400
CH-GR
Art. 6 Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden - Eigentümerziele
Steuerung der Beteiligungen
Art. 6 Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden · Eigentümerziele
1. Die Regierung legt für jede Beteiligung individuelle Eigentümerziele fest, sofern diese nicht bereits ausreichend durch ein Gesetz vorgegeben sind.