Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
710.400 CH-GR

Art. 1 Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden - Zweck und Ziele

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden · Zweck und Ziele

1. Die Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden bezweckt ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle bei den Beteiligungen des Kantons Graubünden.

2. Dabei werden neben den Grundsätzen der Haushaltsführung folgende Ziele berücksichtigt

a) Wahrung der kantonalen Interessen;

b) Schaffung von Transparenz;

c) Koordination zwischen politischen Zielen, Eigentümerinteressen und Unternehmenszielen;

d) Abschätzung und Minimierung von finanziellen und politischen Risiken;

e) standardisierte Berichterstattung;

f) regelmässige Prüfung der Notwendigkeit und der Ausgestaltung der kantonalen Engagements.

3. Im Umgang mit den Beteiligungen sowie bei Anpassungen von kantonalen Erlassen und Leistungsvereinbarungen betreffend Beteiligungen sind die Ziele gemäss Absatz 2 zu berücksichtigen.

Zweck und Ziele Art. 2 Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →