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Art. 7 Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden - Verpflichtungskreditkontrolle

Kreditrecht
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Art. 7 Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden · Verpflichtungskreditkontrolle

1. Es sind Kontrollen über die eingegangenen Verpflichtungen, die Beanspruchung der Kredite, die erfolgten Zahlungen sowie die Aufteilung von Rahmenkrediten auf die Einzelvorhaben zu führen.

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