710.200
CH-GR
Art. 7 Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden - Verpflichtungskreditkontrolle
Kreditrecht
Art. 7 Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden · Verpflichtungskreditkontrolle
1. Es sind Kontrollen über die eingegangenen Verpflichtungen, die Beanspruchung der Kredite, die erfolgten Zahlungen sowie die Aufteilung von Rahmenkrediten auf die Einzelvorhaben zu führen.