Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
710.200 CH-GR

Art. 34 Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (32 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 34 Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft.

← Art. 32 Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden Geltungsbereich, Gegenstand und Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →