710.200
CH-GR
Art. 27 Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden - Zusätzliche Angaben im Anhang
Rechnungslegung
Art. 27 Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden · Zusätzliche Angaben im Anhang
1. Im Anhang sind zusätzlich aufzuführen
a) Angaben zum nicht bilanzierten Nutzungsvermögen;
b) zugesicherte Beiträge von Bund, Kanton und Dritten;
c) angewendete Branchenregelungen für die linearen Abschreibungssätze für die gebührenfinanzierten Ver- und Entsorgungsbereiche;
d) eine allfällige Sonderbehandlung von vorhandenem Verwaltungsvermögen beim Übergang zu HRM2;
e) die Verpflichtungskreditkontrolle.