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Art. 27 Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden - Zusätzliche Angaben im Anhang

Rechnungslegung
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Art. 27 Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden · Zusätzliche Angaben im Anhang

1. Im Anhang sind zusätzlich aufzuführen

a) Angaben zum nicht bilanzierten Nutzungsvermögen;

b) zugesicherte Beiträge von Bund, Kanton und Dritten;

c) angewendete Branchenregelungen für die linearen Abschreibungssätze für die gebührenfinanzierten Ver- und Entsorgungsbereiche;

d) eine allfällige Sonderbehandlung von vorhandenem Verwaltungsvermögen beim Übergang zu HRM2;

e) die Verpflichtungskreditkontrolle.

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