710.200
CH-GR
Art. 13 Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden - Geldflussrechnung
Rechnungslegung
Art. 13 Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden · Geldflussrechnung
1. Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Herkunft und die Verwendung der flüssigen Mittel und kurzfristigen Geldanlagen.
2. Die Geldflussrechnung ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil zeigt den Geldfluss aus der operativen Tätigkeit, der zweite Teil den Geldfluss aus der Investitions- und Anlagentätigkeit und der dritte Teil den Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit auf.
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