Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
710.200 CH-GR

Art. 1 Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden - Geltungsbereich, Gegenstand und Zweck

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (32 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden · Geltungsbereich, Gegenstand und Zweck

1. Diese Verordnung gilt für die politischen Gemeinden.

2. In Ergänzung zum Finanzhaushaltsgesetz regelt sie die Grundsätze der Steuerung des Finanzhaushalts, des Kreditrechts, der Rechnungslegung sowie der Rechnungs- und Verwaltungsführung.

3. Sie dient der einheitlichen Anwendung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) und damit der Vergleichbarkeit.

4. Das Amt für Gemeinden stellt ergänzende Empfehlungen für die Gemeinden zur Verfügung.

Geltungsbereich, Gegenstand und Zweck Art. 2 Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →