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Art. 3 Reglement über die Tresorerie des Kantons Graubünden - Grundsätze und Hauptaufgaben

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Art. 3 Reglement über die Tresorerie des Kantons Graubünden · Grundsätze und Hauptaufgaben

1. Bei der Bewirtschaftung der Finanzanlagen steht die Sicherheit im Vordergrund. Die Anlagetätigkeit erfolgt nach den Kriterien Sicherheit, Diversifikation und marktkonformer Ertrag. Sie basiert auf einem Konzept mit risikoorientierten Anlagelimiten pro Gegenpartei.

2. Die Beschaffung und die Bewirtschaftung der notwendigen Finanzmittel haben möglichst kostengünstig und unter Berücksichtigung des Zinsänderungs- und des Refinanzierungsrisikos zu erfolgen. Es ist ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil der Schulden sicherzustellen.

3. Die Finanzverwaltung gewährleistet durch die laufende Planung und Steuerung der Liquidität die jederzeitige Zahlungsbereitschaft des Kantons.

4. Die Finanzverwaltung sorgt für eine transparente und nachvollziehbare Abwicklung der verschiedenen Aufgaben und stellt sicher, dass die einzelnen Geschäfte im Sinne des internen Kontrollsystems (IKS) nach dem Vier-Augen-Prinzip abgewickelt werden. Schriftliche Vereinbarungen mit Gegenparteien werden ausschliesslich kollektiv zu zweien unterzeichnet.

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