Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
710.110 FHVOGFC CH-GR

Art. 7 Verordnung über den kantonalen Finanzhaushalt (FHV) - 2. Bestandteile

Kreditrecht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (57 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 FHV · 2. Bestandteile

1. Der Verpflichtungskredit umfasst alle nach dem Grundsatz der Einheit der Materie zusammengehörenden und in der Finanzbuchhaltung zu erfassenden Aufwände und Erträge oder Ausgaben und Einnahmen, die nach der Genehmigung zur Realisierung des Vorhabens nötig sind.

2. Er kann für unvorhergesehene Aufwände oder Ausgaben eine Reserve von höchstens zehn Prozent beinhalten.

3. Enthält ein Vorhaben sowohl frei bestimmbare als auch gebundene Ausgaben, sind diese auszuweisen.

4. ...

← Art. 6 FHV Verordnung über den kantonalen Finanzhaushalt (FHV) - Finanzplan Art. 8 FHV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →