710.110
FHVOGFC
CH-GR
Art. 17 Verordnung über den kantonalen Finanzhaushalt (FHV) - Aufbau des Rechnungswesens
Rechnungslegung
Art. 17 FHV · Aufbau des Rechnungswesens
1. Die Bilanz mit Finanz- und Verwaltungsvermögen sowie Fremd- und Eigenkapital, der Anhang mit dem Eigenkapitalnachweis, dem Rückstellungs-, Beteiligungs-, Gewährleistungs- und Anlagespiegel sowie die Arten- und Funktionengliederung der Erfolgs- und Investitionsrechnung sind im Detail gemäss dem Anhang dieser Verordnung auszugestalten.