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710.110 FHVOGFC CH-GR

Art. 17 Verordnung über den kantonalen Finanzhaushalt (FHV) - Aufbau des Rechnungswesens

Rechnungslegung
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Art. 17 FHV · Aufbau des Rechnungswesens

1. Die Bilanz mit Finanz- und Verwaltungsvermögen sowie Fremd- und Eigenkapital, der Anhang mit dem Eigenkapitalnachweis, dem Rückstellungs-, Beteiligungs-, Gewährleistungs- und Anlagespiegel sowie die Arten- und Funktionengliederung der Erfolgs- und Investitionsrechnung sind im Detail gemäss dem Anhang dieser Verordnung auszugestalten.

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